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Legal expertise
for the benefit of the railways

Produkte des CIT

Das CIT erstellt auf der Grundlage der geltenden Gesetze eine Reihe von Dokumenten, welche den internationalen Eisenbahn-Personenverkehr vereinfachen und standardisieren.

Dokumente

RID Info-table
1. Januar 2025

Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter

Stand 1. Januar 2025

1 Seite

Nachtrag 1 RID Notice
1. Januar 2025

Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 7.2 der GCC-CIV/PRR)

Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.

Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.

 

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Januar 2025

5 Seiten

Liste der EVU, die von der GCC-CIV/PRR abweichen
1. Januar 2025

Liste der CIT-Mitglieder, die von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen im Eisenbahnverkehr (GCC-CIV/PRR) abweichen

Liste der CIT-Mitglieder, die erklärt haben, die GCC-CIV/PRR nicht auf nationale und/oder internationale Beförderungsverträge mit Reisenden anzuwenden.

Stand 1. Januar 2025

1 Seite

Nachtrag 2 GCC-CIV/PRR
15. Dezember 2024

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 15. Dezember 2024

15 Seiten

Nachtrag 2 GCC-CIV/PRR - barrierefreie Version
15. Dezember 2024

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen - barrierefreie Version

Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 15. Dezember 2024

15 Seiten

Nachtrag 7 AJC
15. Dezember 2024

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 15. Dezember 2024

Nachtrag 2 AIV
15. Dezember 2024

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Unternehmen, die das AIV anwenden

Gültig ab 15. Dezember 2024


54 Seiten

Neuausgabe MIRT
15. Dezember 2024

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 15. Dezember 2024

196 Seiten

Neuausgabe Glossar
15. Dezember 2024

Glossar der Begriffe

Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.

Gültig ab 15. Dezember 2024

19 Seite

AJC Note
29. August 2024

AJC Note

Diese AJC-Mitteilung wurde in Zusammenarbeit zwischen dem CIT und dem Europäischen Fahrgastverband (EPF) erstellt. Sie dient als informeller Leitfaden für Laien, die auf einer internationalen Reise einen Anschluss verpassen und vom AJC Gebrauch machen möchten. Weitere Einzelheiten über das AJC finden Sie auch im AJC Leaflet auf dieser Webseite.

 

Stand. 1. September 2024

AJC Leaflet
29. August 2024

AJC Leaflet

Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Stand. 1. September 2024

 

 

 

Guidelines on the EU Claim form
24. Juni 2024

Guidelines on the EU Claim form

Die Europäische Kommission genehmigte die Durchführungsverordnung (EU) 2024/949 zur Festlegung eines einheitlichen Formulars für Erstattungs- und Entschädigungsanträge von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Ausfällen von Schienenverkehrsdiensten. Sie gilt ab dem 2. Juli 2024.

Die Leitlinien bezwecken, den CIT-Mitgliedern Erklärungen zu den rechtlichen Grundlagen, den Pflichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und den damit verbundenen Rechten der Reisenden zu liefern und ihnen eine praktische Anleitung zur reibungslosen Umsetzung der neuen Durchführungsverordnung zur Verfügung zu stellen.

Diese Leitlinien entstammen einzig den Überlegungen der Arbeitsgruppe CIV und des Generalsekretariats des CIT und haben für die CIT-Mitglieder keine bindende Wirkung.

Giltig ab 24. Juni 2024.

5 Seiten, nur englische Fassung

 

MCOOP
7. Juni 2023

Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)

Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 7. Juni 2023

81 Seiten

Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)

Document 1 related to MIRT
15. Dezember 2019

Informationen über den CIT Sicherheitsuntergrund 2012, die in einem Ausschreibungsverfahren an Dritte weitergegeben werden können

1 Seite

Document 3 related to MIRT
15. Dezember 2019

Bestellformular – CIT Sicherheitsuntergrund 2012, für CIT Mitglieder/Benutzer bei der Bestellung von Fahrkartenpapier für kommerzielle Zwecke

7 Seiten

RID Notice
1. Juli 2019

Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 7.2 der GCC-CIV/PRR)

Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.

Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.

 

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019

5 Seiten

RID Info-table
1. Juli 2019

Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter

 

Stand 1. Juli 2019

1 Seite

Nachtrag 1 GCC-CIV/PRR - barrierefreie Version
10. Dezember 2023

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 10. Dezember 2023

15 Seiten

Nachtrag 1 GCC-CIV/PRR
10. Dezember 2023

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 10. Dezember 2023

15 Seiten

Nachtrag 6 AJC
29. August 2024

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. September 2024

 

Nachtrag 1 AIV
10. Dezember 2023

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Unternehmen, die das AIV anwenden

Gültig ab 10. Dezember 2023

53 Seiten

Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen

Neuausgabe MIRT
10. Dezember 2023

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 10. Dezember 2023

194 Seiten

Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode

Neuausgabe Glossar
10. Dezember 2023

Glossar der Begriffe

Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.

Gültig ab 15. Dezember 2019 / Stand 10. Dezember 2023

17 Seiten

AJC Note
15. April 2024

AJC Note

Diese AJC-Mitteilung wurde in Zusammenarbeit zwischen dem CIT und dem Europäischen Fahrgastverband (EPF) erstellt. Sie dient als informeller Leitfaden für Laien, die auf einer internationalen Reise einen Anschluss verpassen und vom AJC Gebrauch machen möchten. Weitere Einzelheiten über das AJC finden Sie auch im AJC Leaflet auf dieser Webseite.

 

Stand. 15 April 2024

AJC Leaflet
15. April 2024

AJC Leaflet

Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Stand. 15 April 2024

3 Seiten

Nachtrag 4 AJC
1. Februar 2024

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 10. Dezember 2023

60 Seiten

 

 

 

AJC Leaflat
1. Februar 2024

AJC Leaflat

Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Stand 1. Februar 2024

3 Seiten

Nachtrag 4 AJC
10. Dezember 2023

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 10. Dezember 2023

60 Seiten

 

 

 

AJC - Appendix 1
1. Januar 2024

AJC - Appendix 1

List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)

Edition 01 January 2024

2 pages

AJC - Appendix 2
1. Januar 2024

AJC - Appendix 2

Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)

Edition 01 January 2024

43 pages

AJC - Appendix 3
1. Januar 2024

AJC - Appendix 3

Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)

Edition 01 January 2024

7 pages

AJC - Appendix 4
1. Januar 2024

AJC - Appendix 4

Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC) 

Edition 01 January 2024

3 pages

AJC Leaflet
1. Januar 2024

AJC Leaflet

Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Stand 01 Januar 2024

3 Seiten

Glossary
15. Dezember 2019

Glossar der Begriffe

Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.

Gültig ab 15. Dezember 2019 / Stand 15. Dezember 2019

17 Seiten

Neuausgabe MIRT
7. Juni 2023

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 7. Juni 2023

187 Seiten

Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode

Neuausgabe AIV
7. Juni 2023

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Unternehmen, die das AIV anwenden

Gültig ab 7. Juni 2023

52 Seiten

Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen

Nachtrag 3 AJC
1. November 2023

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. November 2023

58 Seiten

 

 

 

AJC - Appendix 1
1. November 2023

AJC - Appendix 1

List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)

Edition 1 November 2023

2 pages

AJC - Appendix 2
1. November 2023

AJC - Appendix 2

Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)

Edition 1 November 2023

43 pages

AJC - Appendix 3
1. November 2023

AJC - Appendix 3

Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)

Edition 1 November 2023

6 pages

Neuausgabe GCC-CIV/PRR
7. Juni 2023

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 7. Juni 2023

12 Seiten

Neuausgabe GCC-CIV/PRR - barrierefreie Version
7. Juni 2023

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 7. Juni 2023

14 Seiten

AJC
1. April 2023

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. April 2023

53 Seiten

 

 

 

AJC - Appendix 1
10. Dezember 2023

AJC - Appendix 1

List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)

Edition 10 December 2023

2 pages

AJC - Appendix 2
7. Juni 2023

AJC - Appendix 2

Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)

Edition 7 June 2023

42 pages

AJC - Appendix 3
7. Juni 2023

AJC - Appendix 3

Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)

Edition 7 June 2023

6 pages

AJC - Appendix 4
1. April 2023

AJC - Appendix 4

Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC) 

Edition 13 December 2020

2 pages

MCOOP
12. Dezember 2021

Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)

Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 12. Dezember 2021

84 Seiten

Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)

MIRT
12. Dezember 2021

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 15. Dezember 2019 /Stand 12. Dezember 2021

199 Seiten

Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode

GCC-CIV/PRR
11. Dezember 2022

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 11 Dezember 2022

12 Seiten

GCC-CIV/PRR
1. Juli 2019

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019

11 Seiten

Liste der EVU, die von der GCC-CIV/PRR abweichen
1. Januar 2023

Liste der CIT-Mitglieder, die von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen im Eisenbahnverkehr (GCC-CIV/PRR) abweichen

Liste der CIT-Mitglieder, die erklärt haben, die GCC-CIV/PRR nicht auf nationale und/oder internationale Beförderungsverträge mit Reisenden anzuwenden.

Stand 1. Januar 2023

1 Seite

AJC
13. Dezember 2020

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

 

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 13. Dezember 2020.

47 Seiten

 

 

 

AJC Leaflet
27. September 2022

AJC Leaflet

Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Stand 1 April 2023

3 Seiten

MCOOP
1. März 2016

Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)

 

Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.

 

Gültig ab 1. März 2016

55 Seiten

Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)

AIV
12. Dezember 2021

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Unternehmen, die das AIV anwenden

Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 12 Dezember 2021

58 Seiten

Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen

AJC - Appendix 1
13. Dezember 2020

AJC - Appendix 1

Liste der teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (Punkt 1.2.3 AJC)

Stand 13. Dezember 2020

2 Seiten

AJC - Appendix 2
13. Dezember 2020

AJC - Appendix 2

Liste der Verspätungsbescheinigungen (Punkt 2.3.2 AJC)

Stand 13. Dezember 2020

33 Seiten

AJC - Appendix 3
13. Dezember 2020

AJC - Appendix 3

Liste der Weiterfahrtbedingungen (Punkt 2.4.3 AJC)

Stand 13. Dezember 2020

6 Seiten

AJC - Appendix 4
13. Dezember 2020

AJC - Appendix 4

Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC) 

Stand 13. Dezember 2020

6 Seiten

MIRT
13. November 2020

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 15. Dezember 2019 /Stand 13. Dezember 2020.

199 Seiten

Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode

AIV
15. Dezember 2019

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Unternehmen, die das AIV anwenden

Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 15 Dezember 2019

55 Seiten

Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen

MCOOP
1. Juli 2019

Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)

Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019

82 Seiten

Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)

AIV
9. Dezember 2018

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)

Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.

Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 9. Dezember 2018

51 Seiten

Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anhang 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen

List of RU applying GCC-CIV/PRR
1. Juli 2019

Liste der CIT Mitglieder, die die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) anwenden

Liste der CIT-Mitglieder, die ihren Willen zur Anwendung der GCC-CIV/PRR auf die nationalen und/oder internationalen Beförderungsverträge mit den Reisenden bekundet haben.

Stand 1. Juli 2019

1 Seite

AJC
1. Juli 2018

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.

Gültig ab 1. Juli 2017 - Stand 1. Juli 2018

8 Seiten (ohne Anlagen)

 

 

 

Korrigendum AJC
1. Juli 2018

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)

 

Korrigendum im Juni 2018 durch den CIV Ausschuss angenommen

Gültig ab 1. Juli 2017 / Stand 1. Juli 2018

8 Seiten

 

GCC-CIV/PRR
1. Oktober 2017

Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen

Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.

Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.

Gültig ab 3. Dezember 2009 / Stand 1. Oktober 2017

9 Seiten

List of RU applying GCC-CIV/PRR
11. Dezember 2013

Liste der CIT Mitglieder, die die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) anwenden

Liste der CIT-Mitglieder, die ihren Willen zur Anwendung der GCC-CIV/PRR auf die nationalen und/oder internationalen Beförderungsverträge mit den Reisenden bekundet haben.

Stand 11. Dezember 2013

1 Seite

Glossary
11. Dezember 2016

Glossar

Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.

Gültig ab 11. Dezember 2016 / Stand 11. Dezember 2016

12 Seiten

MIRT
9. Dezember 2018

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

 

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 9. Dezember 2018

197 Seiten

Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode

MIRT
10. Dezember 2017

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.

Gültig ab 13. Dezember 2015 / Stand 10. Dezember 2017

133 Seiten

Anlage 1: Vermerke auf Fahrausweisen und nützliche Begriffe in der internationalen Fahrausweisdistribution
Anlage 2: Mustervertrag für Unterlizenzierungsvereinbarungen zwischen CIT-Mitgliedern und Dritten für die Herstellung von Sicherheitspapier
Anlage 3: Bestellung von Ersatz/Behelfsfahrscheinen
Anlage 4: Informationen, die auf Papier für internationale Beförderungsausweise und für e-Beförderungsausweise verwendet werden können

2-Amendment MIRT
10. Dezember 2017

Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)

 

Die Revision legt den 31. Dezember 2021 als Frist fest, bis wann Papier-Beförderungsausweisen auf dem früheren CIT-Sicherheitsuntergrund 1996/2006 ausgegeben werden können, und nimmt noch mehrere redaktionelle Änderungen vor.

Gültig ab 13. Dezember 2015 / Stand 10. Dezember 2017

104 Seiten

 

MCOOP
1. März 2016

Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)

 

Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.

 

Gültig ab 1. März 2016

55 Seiten

Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)

RID Notice
1. Oktober 2017

Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 6.2 der GCC-CIV/PRR)

Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.

Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.

Gültig ab 1. Oktober 2015 / Stand 1. Oktober 2017

5 Seiten

Amendment 1 RID Notice
1. Oktober 2017

Aenderungen zum Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (ad Punkt 6.2 der GCC-CIV/PRR)

Gültig ab 1. Oktober 2015 / Stand 1. Oktober 2017

5 Seiten

RID Info-table
1. Oktober 2017

Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter

Stand 1. Oktober 2017

1 Seite

Amendment 1 RID Info-table
1. Oktober 2017

Nachtrag zur Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter

Stand 1. Oktober 2017

1 Seite

Hinweis
29. Juni 2020

Ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.