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Legal expertise
for the benefit of the railways

Geschichte

Seit 1902 setzt das CIT das internationale Transportrecht auf Ebene der Eisenbahnunternehmen um.

 

Schon bald nach In-Kraft-Treten des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (1893) erachteten fast alle Bahnen der Vertragsstaaten eine engere Zusammenarbeit für die praktische Umsetzung der Konvention als unumgänglich. Die Gründung des Internationalen Eisenbahntransportkomitees erfolgte dann im Jahre 1902.

Die Organisation hatte insbesondere die einheitliche Anwendung des Übereinkommens zum Ziel (1928 trat auch jenes über die Beförderung von Personen und Gepäck in Kraft).

Zu diesem Zweck erarbeitete das CIT Bestimmungen zur Ergänzung oder Erläuterung der Rechtstexte, regelte über Abkommen die Rechtsbeziehungen unter den Bahnen und schuf für das Personal die erforderlichen Dienstvorschriften.

Bei den Revisionen trug das CIT massgeblich zur Rechtsentwicklung bei.

Bis 1914 waren die Österreichischen Staatsbahnen geschäftsführendes Unternehmen, ab 1921 die Schweizerischen Bundesbahnen.

Die beiden Weltkriege und andere politische Ereignisse des 20. Jahrhunderts störten die Anwendung des internationalen Eisenbahntransportrechts erheblich. Sobald es jeweils die Umstände erlaubten, engagierte sich aber das CIT gemeinsam mit anderen internationalen Gremien für eine Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

Die politische, wirtschaftliche, technische und rechtliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte führte zu einer Ausweitung der Verbandsaktivitäten und gipfelte am Ende des letzten Jahrhunderts in der bedeutsamsten Reform des internationalen Eisenbahntransportrechts, um Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) mit der Richtlinie 91/440 EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Europäischen Union kompatibel zu machen.

Seit 2004 besitzt das CIT eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist ein Verband nach schweizerischem Recht mit Sitz in Bern.