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COTIF

Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) ist in Europa, dem Maghreb und in Nahost anwendbar. Die Mitgliedstaaten des OTIF wenden die meisten COTIF-Anhänge (Einheitliche Rechtsvorschriften CIV, CIM, RID, CUV, CUI, APTU und ATMF) an. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Überblick über den Anwendungsbereich des Übereinkommens. Das Verzeichnis der Vertragsstaaten des Übereinkommens und die Erklärungen, die diese zu bestimmten Anhängen abgegeben haben, finden Sie unter: www.otif.org
 

Dokumente

CIM
1. Mai 2016

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) – Anhang B zum COTIF



Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Mai 2016

39 Seiten

Dieses CIT-Produkt hat nur einen unverbindlichen Informationscharakter und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es basiert auf dem von der OTIF veröffentlichten Dokument. Dieses kann auf der Website der OTIF unter folgendem Link eingesehen werden: https://otif.org/fileadmin/new/3-Reference-Text/3A-COTIF99/05_Anhang_B.pdf

COTIF
1. Dezember 2010

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)



Dreisprachiger Wortlaut des Grundübereinkommens.

Gültig ab 5. April 2006 / Stand 1. Dezember 2010

42 Seiten

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Map of COTIF
1. Mai 2019

Geographischer Anwendungsbereich des COTIF und dessen Anhänge

Vom CIT erstellte Karte, die zeigt, welche Anhänge des COTIF in den einzelnen Mitgliedstaaten der OTIF anwendbar sind.

Stand 1. Mai 2019

1 Seite

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RID
1. Januar 2023

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr. Der RID-Fachausschuss der OTIF entscheidet über die Änderungsvorschläge zu Anhang C zum COTIF und ihrer Anlage.

CIV
1. Juli 2006

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) – Anhang A zum COTIF



Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2006

39 Seiten

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CUV
1. Juli 2015

Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV) – Anhang D zum COTIF



Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUV.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2015

8 Seiten

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CUI
1. Juli 2015

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) – Anhang E zum COTIF



Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2006 

17 Seiten

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APTU
1. März 2019

Einheitliche Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist (APTU)

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ATMF
1. Januar 2017

Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF)

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Erläuternde Bemerkungen
30. September 2015

Bericht des Sekretariates der OTIF über die Revisionen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) seit der 5. Generalversammlung der OTIF, Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999)

COTIF law and EC law
5. April 2006

COTIF-Recht und EG-Recht im internationalen Eisenbahnverkehr: Spannungsfelder und Lösungsansätze

 

 

RID 2021
1. November 2020

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zum COTIF

 

Gültig ab 1. Januar 2021

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RID 2017
30. Januar 2017

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zum COTIF.

 

Version 2017