Produkte des CIT
Das CIT erstellt auf der Grundlage der geltenden Gesetze eine Reihe von Dokumenten, welche den internationalen Eisenbahn-Personenverkehr vereinfachen und standardisieren.
Dokumente
29. August 2024
AJC Note
Diese AJC-Mitteilung wurde in Zusammenarbeit zwischen dem CIT und dem Europäischen Fahrgastverband (EPF) erstellt. Sie dient als informeller Leitfaden für Laien, die auf einer internationalen Reise einen Anschluss verpassen und vom AJC Gebrauch machen möchten. Weitere Einzelheiten über das AJC finden Sie auch im AJC Leaflet auf dieser Webseite.
Stand. 1. September 2024
29. August 2024
AJC Leaflet
Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Stand. 1. September 2024
29. August 2024
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. September 2024
24. Juni 2024
Guidelines on the EU Claim form
Die Europäische Kommission genehmigte die Durchführungsverordnung (EU) 2024/949 zur Festlegung eines einheitlichen Formulars für Erstattungs- und Entschädigungsanträge von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Ausfällen von Schienenverkehrsdiensten. Sie gilt ab dem 2. Juli 2024.
Die Leitlinien bezwecken, den CIT-Mitgliedern Erklärungen zu den rechtlichen Grundlagen, den Pflichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und den damit verbundenen Rechten der Reisenden zu liefern und ihnen eine praktische Anleitung zur reibungslosen Umsetzung der neuen Durchführungsverordnung zur Verfügung zu stellen.
Diese Leitlinien entstammen einzig den Überlegungen der Arbeitsgruppe CIV und des Generalsekretariats des CIT und haben für die CIT-Mitglieder keine bindende Wirkung.
Giltig ab 24. Juni 2024.
5 Seiten, nur englische Fassung
10. Dezember 2023
Glossar der Begriffe
Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.
Gültig ab 15. Dezember 2019 / Stand 10. Dezember 2023
17 Seiten
10. Dezember 2023
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 10. Dezember 2023
194 Seiten
Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode
10. Dezember 2023
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Unternehmen, die das AIV anwenden
Gültig ab 10. Dezember 2023
53 Seiten
Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen
7. Juni 2023
Vergleich zwischen der früheren Version der GCC-CIV/PRR und der Neuausgabe der GCC-CIV/PRR (EN)
Die Korrelationstabelle beschreibt die Änderungen, die zwischen der letzten Version der GCC-CIV/PRR-Ausgabe vom 11. Dezember 2022 - und der neuen Ausgabe vom 7. Juli 2023 vorgenommen wurden. Ziel ist es, die Änderungen für die Reisenden transparent zu machen und die TSI TAP Punkt 4.2.4.1 ("Veröffentlichung der Beförderungsbedingungen") umzusetzen.
Die Tabelle ist nur auf Englisch verfügbar.
22 Seiten
10. Dezember 2023
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 10. Dezember 2023
15 Seiten
10. Dezember 2023
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 10. Dezember 2023
15 Seiten
7. Juni 2023
Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)
Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 7. Juni 2023
81 Seiten
Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)
28. Juni 2023
Liste der CIT-Mitglieder, die von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen im Eisenbahnverkehr (GCC-CIV/PRR) abweichen
Liste der CIT-Mitglieder, die erklärt haben, die GCC-CIV/PRR nicht auf nationale und/oder internationale Beförderungsverträge mit Reisenden anzuwenden.
Stand 28. Juni 2023
1 Seite
15. Dezember 2019
Informationen über den CIT Sicherheitsuntergrund 2012, die in einem Ausschreibungsverfahren an Dritte weitergegeben werden können
1 Seite
15. Dezember 2019
Bestellformular – CIT Sicherheitsuntergrund 2012, für CIT Mitglieder/Benutzer bei der Bestellung von Fahrkartenpapier für kommerzielle Zwecke
7 Seiten
1. Juli 2019
Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 7.2 der GCC-CIV/PRR)
Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.
Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019
5 Seiten
15. April 2024
AJC Note
Diese AJC-Mitteilung wurde in Zusammenarbeit zwischen dem CIT und dem Europäischen Fahrgastverband (EPF) erstellt. Sie dient als informeller Leitfaden für Laien, die auf einer internationalen Reise einen Anschluss verpassen und vom AJC Gebrauch machen möchten. Weitere Einzelheiten über das AJC finden Sie auch im AJC Leaflet auf dieser Webseite.
Stand. 15 April 2024
15. April 2024
AJC Leaflet
Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Stand. 15 April 2024
3 Seiten
1. Februar 2024
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 10. Dezember 2023
60 Seiten
1. Februar 2024
AJC Leaflat
Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Stand 1. Februar 2024
3 Seiten
10. Dezember 2023
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 10. Dezember 2023
60 Seiten
1. Januar 2024
AJC - Appendix 1
List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)
Edition 01 January 2024
2 pages
1. Januar 2024
AJC - Appendix 2
Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)
Edition 01 January 2024
43 pages
1. Januar 2024
AJC - Appendix 3
Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)
Edition 01 January 2024
7 pages
1. Januar 2024
AJC - Appendix 4
Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC)
Edition 01 January 2024
3 pages
1. Januar 2024
AJC Leaflet
Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Stand 01 Januar 2024
3 Seiten
15. Dezember 2019
Glossar der Begriffe
Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.
Gültig ab 15. Dezember 2019 / Stand 15. Dezember 2019
17 Seiten
7. Juni 2023
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 7. Juni 2023
187 Seiten
Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode
7. Juni 2023
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Unternehmen, die das AIV anwenden
Gültig ab 7. Juni 2023
52 Seiten
Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen
1. November 2023
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. November 2023
58 Seiten
1. November 2023
AJC - Appendix 1
List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)
Edition 1 November 2023
2 pages
1. November 2023
AJC - Appendix 2
Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)
Edition 1 November 2023
43 pages
1. November 2023
AJC - Appendix 3
Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)
Edition 1 November 2023
6 pages
7. Juni 2023
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 7. Juni 2023
12 Seiten
7. Juni 2023
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 7. Juni 2023
14 Seiten
1. April 2023
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. April 2023
53 Seiten
10. Dezember 2023
AJC - Appendix 1
List of participating railway undertakings and contact persons (point 1.2.3 AJC)
Edition 10 December 2023
2 pages
7. Juni 2023
AJC - Appendix 2
Samples of delay confirmation and stamps for continuation (point 2.3.2 AJC)
Edition 7 June 2023
42 pages
7. Juni 2023
AJC - Appendix 3
Conditions for continuation (point 2.4.3 AJC)
Edition 7 June 2023
6 pages
1. April 2023
AJC - Appendix 4
Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC)
Edition 13 December 2020
2 pages
12. Dezember 2021
Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)
Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 12. Dezember 2021
84 Seiten
Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)
12. Dezember 2021
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 15. Dezember 2019 /Stand 12. Dezember 2021
199 Seiten
Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode
11. Dezember 2022
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 11 Dezember 2022
12 Seiten
1. Juli 2019
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019
11 Seiten
1. Januar 2023
Liste der CIT-Mitglieder, die von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen im Eisenbahnverkehr (GCC-CIV/PRR) abweichen
Liste der CIT-Mitglieder, die erklärt haben, die GCC-CIV/PRR nicht auf nationale und/oder internationale Beförderungsverträge mit Reisenden anzuwenden.
Stand 1. Januar 2023
1 Seite
13. Dezember 2020
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 13. Dezember 2020.
47 Seiten
27. September 2022
AJC Leaflet
Dieses Merkblatt zum Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC) soll den Inhalt des AJC zusammenzufassen und den Reisenden einen Überblick darüber geben, was die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Form eines kommerziellen Entgegenkommens vereinbart haben. Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Stand 1 April 2023
3 Seiten
12. Dezember 2021
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Unternehmen, die das AIV anwenden
Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 12 Dezember 2021
58 Seiten
Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen
13. Dezember 2020
AJC - Appendix 1
Liste der teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (Punkt 1.2.3 AJC)
Stand 13. Dezember 2020
2 Seiten
13. Dezember 2020
AJC - Appendix 2
13. Dezember 2020
AJC - Appendix 3
Liste der Weiterfahrtbedingungen (Punkt 2.4.3 AJC)
Stand 13. Dezember 2020
6 Seiten
13. Dezember 2020
AJC - Appendix 4
Information leaflet for railway personnel (point 2.4.4 AJC)
Stand 13. Dezember 2020
6 Seiten
7. Juni 2023
Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)
Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 7. Juni 2023
81 Seiten
Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)
13. November 2020
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 15. Dezember 2019 /Stand 13. Dezember 2020.
199 Seiten
Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode
15. Dezember 2019
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Unternehmen, die das AIV anwenden
Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 15 Dezember 2019
55 Seiten
Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anlage 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen
1. Juli 2019
Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)
Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019
82 Seiten
Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)
9. Dezember 2018
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 9. Dezember 2018
51 Seiten
Anlage 1: Unfallmeldung
Anlage 2: Nachweis zur Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anhang 1 zu Anlage 2: Schreiben von RCF1 betreffend die abrechnungstechnischen Aspekte der Verteilung von Verspätungsentschädigungen
Anlage 3: Musterformular zur Abtretung der Reklamationsbehandlung
Anlage 4: Musterformular für den Informationsaustausch von verspäteten Zügen
Anlage 5: Agreement on access to TIS/Europtirails’ data on international passenger trains
Anhang 1 zu Anhang 5: List of the persons responsible for the application of CIT’s multilateral agreement on access to TIS data on international passenger trains within each undertaking (point 1 of the agreement)
Anlage 6: Nachweis zur Abrechnung von manuellen Erstattungen
1. Juli 2019
Liste der CIT Mitglieder, die die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) anwenden
Liste der CIT-Mitglieder, die ihren Willen zur Anwendung der GCC-CIV/PRR auf die nationalen und/oder internationalen Beförderungsverträge mit den Reisenden bekundet haben.
Stand 1. Juli 2019
1 Seite
1. Juli 2018
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2017 - Stand 1. Juli 2018
8 Seiten (ohne Anlagen)
1. Juli 2018
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Korrigendum im Juni 2018 durch den CIV Ausschuss angenommen
Gültig ab 1. Juli 2017 / Stand 1. Juli 2018
8 Seiten
1. Oktober 2017
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 3. Dezember 2009 / Stand 1. Oktober 2017
9 Seiten
11. Dezember 2013
Liste der CIT Mitglieder, die die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) anwenden
Liste der CIT-Mitglieder, die ihren Willen zur Anwendung der GCC-CIV/PRR auf die nationalen und/oder internationalen Beförderungsverträge mit den Reisenden bekundet haben.
Stand 11. Dezember 2013
1 Seite
11. Dezember 2016
Glossar
Das Glossar erläutert die in den verschiedenen CIT-Produkten verwendeten Fachbegriffe und gibt die jeweiligen Übersetzungen in den anderen beiden offiziellen Sprachen des CIT an.
Gültig ab 11. Dezember 2016 / Stand 11. Dezember 2016
12 Seiten
9. Dezember 2018
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 9. Dezember 2018 / Stand 9. Dezember 2018
197 Seiten
Anlage 1: Vermerke und Bescheinigungen auf Beförderungsausweisen und nützliche Begriffe im internationalen Vertrieb von Beförderungsausweisen
Anlage 2: Muster eines Unterlizenzvertrages zwischen einem CIT-Mitglied und einem Dritten über die Verwendung des CIT-Sicherheitsuntergrundes
Anlage 3: Ersatz- und Behelfsbeförderungsausweise
Anlage 4: Checkliste der Angaben, die für alle Arten von internationalen Beförderungsaus-weisen verwendet werden können, unabhängig von der Ausstellmethode
10. Dezember 2017
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 13. Dezember 2015 / Stand 10. Dezember 2017
133 Seiten
Anlage 1: Vermerke auf Fahrausweisen und nützliche Begriffe in der internationalen Fahrausweisdistribution
Anlage 2: Mustervertrag für Unterlizenzierungsvereinbarungen zwischen CIT-Mitgliedern und Dritten für die Herstellung von Sicherheitspapier
Anlage 3: Bestellung von Ersatz/Behelfsfahrscheinen
Anlage 4: Informationen, die auf Papier für internationale Beförderungsausweise und für e-Beförderungsausweise verwendet werden können
10. Dezember 2017
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Die Revision legt den 31. Dezember 2021 als Frist fest, bis wann Papier-Beförderungsausweisen auf dem früheren CIT-Sicherheitsuntergrund 1996/2006 ausgegeben werden können, und nimmt noch mehrere redaktionelle Änderungen vor.
Gültig ab 13. Dezember 2015 / Stand 10. Dezember 2017
104 Seiten
1. März 2016
Handbuch für Kooperationsverträge im internationalen Schienenpersonenverkehr (MCOOP)
Das MCOOP enthält einen Mustervertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Kommentare zu diesen rechtlichen Instrumenten, welche die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der internationalen Kooperation von Eisenbahnunternehmen für die Beförderung von Reisenden abdecken. Es soll zur Rechtssicherheit im internationalen Schienenpersonenverkehr beitragen, eine einheitliche Zusammenstellung von Grundsätzen schaffen und ein koordiniertes und effizientes Vertragsmanagement erlauben. Das MCOOP richtet sich in erster Linie an Bahnjuristen und –juristinnen sowie an Spezialisten, die sich mit der Organisation und der Regelung der Kooperationen zwischen Eisenbahnunternehmen befassen.
Gültig ab 1. März 2016
55 Seiten
Anlage 1: Mustervertrag für Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr
Anlage 2: Muster Anhänge I – V zum Kooperationsvertrag
Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit aufeinanderfolgender Beförderung (AGB Aufeinanderfolgende Beförderung)
Anlage 4: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationen im internationalen Personenverkehr mit ausführender Beförderung (AGB Ausführende Beförderung)
1. Oktober 2017
Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 6.2 der GCC-CIV/PRR)
Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.
Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.
Gültig ab 1. Oktober 2015 / Stand 1. Oktober 2017
5 Seiten
1. Oktober 2017
Aenderungen zum Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (ad Punkt 6.2 der GCC-CIV/PRR)
Gültig ab 1. Oktober 2015 / Stand 1. Oktober 2017
5 Seiten
1. Oktober 2017
Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter
Stand 1. Oktober 2017
1 Seite
1. Oktober 2017
Nachtrag zur Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter
Stand 1. Oktober 2017
1 Seite
29. Juni 2020
Ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.
15. Dezember 2024
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 15. Dezember 2024
15 Seiten
15. Dezember 2024
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen - barrierefreie Version
Das CIT stellt die GCC-CIV/PRR in dieser barrierefreien Version zur Verfügung.
Die GCC-CIV/PRR regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reisenden und den Beförderern im nationalen und/oder internationalen Verkehr.
Die GCC-CIV/PRR bilden den „gemeinsamen Nenner“ aller Mitgliedsunternehmen des CIT und können daher als Basisvertrag gelten, auf dessen Grundlage die Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Bedingungen (in den GCC „besondere Beförderungsbedingungen“ genannt) aufbauen können. Jeder Beförderer ist somit aufgerufen, seinen Bedürfnissen entsprechend z.B. für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zuggattungen oder Tarifangebote besondere Beförderungsbedingungen auszuarbeiten. Zudem existieren besondere Beförderungsbedingungen, die für verschiedene internationale Beförderungsausweise (mit oder ohne Reservierung) und für Rail Pass Tickets gelten.
Gültig ab 15. Dezember 2024
15 Seiten
1. Januar 2025
Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen* (ad Punkt 7.2 der GCC-CIV/PRR)
Dieser Hinweis dient dazu, die Reisenden auf die Einschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) aufmerksam zu machen.
Die Verweise auf alle geltenden Vorschriften sind in Unterabschnitt 1.1.3.8 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID (Anhang C zum COTIF) zu finden.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Januar 2025
5 Seiten
1. Januar 2025
Info-Tabelle: Vorschriften für die durch Reisende in Reisezügen beförderten gefährlichen Güter
Stand 1. Januar 2025
2 Seiten
15. Dezember 2024
Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)
Das AJC regelt die Beziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bei Anschlussbrüchen Massnahmen zur Unterstützung der internationalen Reisenden ergreifen.
Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 15. Dezember 2024
15. Dezember 2024
Abkommen über die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AIV)
Das AIV regelt auf der Grundlage der ER CIV die Beziehungen zwischen den Transportunternehmen im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr. Es dient der einheitlichen Bearbeitung von Reisenden-Reklamationen bei Verletzung oder Tötung, Versäumnis des letzten Anschlusses des Tages, Verspätung, Ausfall und sonstigen Anschlussversäumnis oder andern Leistungsstörungen sowie von Erstattungsgesuchen. Es regelt Schadenersatz- und andere Entschädigungszahlungen an Reisende und bildet die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Kosten auf die Beförderer.
Unternehmen, die das AIV anwenden
Gültig ab 15. Dezember 2024
54 Seiten
15. Dezember 2024
Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (MIRT)
Das Handbuch für internationale Eisenbahn-Fahrausweise (Manual for International Rail Tickets, MIRT) stellt den CIT-Mitgliedern eine Einleitung und die notwendigen Standards für die Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an das Personal der Eisenbahnunternehmen, das sich mit dem Beförderungsrecht, der Ausgabe von internationalen Beförderungsausweisen, mit deren Kontrolle und dem Kundendienst befasst.
Gültig ab 15. Dezember 2024
196 Seiten