Gesetzgebung
Der Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen unterliegt den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, der «Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr» (PRR) sowie dem nationalen Recht.
Die interaktive Karte befindet sich derzeit in Arbeit.
Anwendungsbereich der PRR
Bisherige Ausnahmeregelungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 werden eingeschränkt, und die neue Verordnung (EU) Nr. 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr die ab dem 7. Juni 2023 gilt, sieht keine generellen Ausnahmen für Schienenverkehrsdienste vor.
Die EU-Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Ausnahmen von der Anwendung der Verordnung gewähren, z. B. für Dienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden, sowie für Personenverkehrsdienste im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr, für die jedoch weiterhin eine größere Anzahl verbindlicher Bestimmungen gelten würde.
Das CIT arbeitet derzeit an einer speziellen Übersicht, in der die Ausnahmen pro Land detailliert dargestellt werden. Die Homepage befindet sich daher noch im Aufbau.