Element 76Element 74Element 77Element 73 Element 73

Legal expertise
for the benefit of the railways

Gesetzgebung

Die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern wird in den Mitgliedstaaten der OTIF in den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM (CIM) geregelt. In Osteuropa und Asien ist hingegen das SMGS massgeblich.

Dokumente

RID
1. Juli 2023

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr. Der RID-Fachausschuss der OTIF entscheidet über die Änderungsvorschläge zu Anhang C zum COTIF und ihrer Anlage.

CIM
1. Mai 2016

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) – Anhang B zum COTIF



Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Mai 2016

39 Seiten

COTIF law and EC law
5. April 2006

COTIF-Recht und EG-Recht im internationalen Eisenbahnverkehr: Spannungsfelder und Lösungsansätze

 

 

RID
1. Januar 2021

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr. Der RID-Fachausschuss der OTIF entscheidet über die Änderungsvorschläge zu Anhang C zum COTIF und ihrer Anlage.

RID
1. Januar 2019

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr. Der RID-Fachausschuss der OTIF entscheidet über die Änderungsvorschläge zu Anhang C zum COTIF und ihrer Anlage.

Hinweis
29. Juni 2020

Ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.